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Produkte des DRK-SozialwerkAuf den Unterpunkten der links stehenden Navigationsleiste können Sie etwas über eine Auswahl unserer Produkte erfahren. Ihr Vorteil: die AusgleichsabgabeWir sind eine von der Bundesantalt für Arbeit anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen! Sofern Sie nach § 71 des SGB IV als Arbeitgeber verpflichtet sind, Schwerbehinderte zu beschäftigen, statt dessen aber nach § 11 des Schwerbehindertengesetzes eine Ausgleichsabgabe zahlen, besteht ab 01.08.1996 die Möglichkeit, 50% unserer im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung mir der Ausgleichsabgabe zu verrechnen (§ 140 SGB IX). Abgesehen vom geldlichen Vorteil leisten Sie als Auftraggeber an eine Werkstatt für Behinderte Menschen einen wichtigen Beitrag für die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung behinderter Menschen. |
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