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Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)Der Alltag eines erwachsenen Menschen wird in unserer Gesellschaft wesentlich durch das Arbeitsleben ausgefüllt. Allen Menschen gibt Arbeit Selbstbestätigung, soziale Anerkennung und ermöglicht ein Leben in Gemeinschaft. Betreuter PersonenkreisDie Werkstatt ist nach der Konzption des Schwerbehindertengesetzes nicht nur für eine kleine Gruppe ausgewählter, sondern für alle behinderten Menschen offen, sofern sie einerseits nicht in anderen qualifizierten Einrichtungen der beruflichen Rehabilitationen gefördert werden können und anderseits die Erwartung besteht, sie beruflich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. AufnahmeverfahrenDer Antrag auf die Aufnahme in die WfBM (Antrag auf die berufliche Rehabilitationsmaßnahme) wird beim zuständigen Arbeitsamt gestellt und dort bearbeitet. Nach Absprache mit dem Begleitenden Dienst der Werkstatt wird eine Vorstellung und Besichtigung der Werkstatt ermöglicht. Erst nach einer Empfehlung durch einen Fachausschuss, dem jeweils ein Vertreter des Arbeitsamtes, des überörtlichen Sozialhilfeträgers und der Werkstatt angehören, und der Zustimmung durch einen Kostenträger kann die Aufnahme in die WfBM erfolgen. Die Entlohnung im ArbeitsbereichIm Arbeitsbereich erhalten die behinderten Beschäftigten aus dem Arbeitsergebnis ein Entgeld, das sich aus einem gesetzlich festgelegten Grund- und einem Steigerungsbetrag zusammensetzt. In der Wekstatt ist jeder behinderte Beschäftigte sozialversichert. Außerdem werden die Kosten für die Fahrten zur Werkstatt und das Mittagessen übernommen. |
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