Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertretung ist eine eigenständige Mitarbeitervertretung. Um die Betreuung und Beratung in ausreichendem Maße gewährleisten zu können, sieht das SGB IX vor, in Betrieben hierzu eine Vertrauensperson und weitere Stellvertreter zu wählen. Am 15.06.2007 fand bei der DRK-Sozialwerk gem. GmbH erstmals die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung statt. Die gewählten Personen stellen sich nachstehend vor: Vertreter Vertrauensperson Herr Wolfgang Maxheim Zentrale Finanzbuchhaltung Hauptwerkstatt, Am Kurpark 54470 Bernkastel-Kues Tel. 06531 505-38 Stellvertreter Herr Peter Becker Bereich Weinbaulager Außenstelle ehem. Frischhalle Handwerkerstraße 54470 Bernkastel-Kues Tel. 06531 500158-15 Herr Thomas Leuck Gruppendienst im Bereich Montage Hofgut Zweigwerkstatt, Wehlener Plateau 54470 Bernkastel-Kues Tel. 06531 9603-29 Die Schwerbehindertenvertretung ist ebenfalls über E-Mail zu erreichen. Dieser Link fürt zu ihr:
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Sprechstunden / Beratung nach Vereinbarung Wir sind verpflichtet, über unser Amt bekannt gewordene Verhältnisse und Angelegenheiten von Beschäftigten der DRK-Sozialwerk gem. GmbH, im Sinne des SGB IX § 96 Abs. 7, die ihrer Bedeutung oder ihren Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren. Im übrigen unterliegen alle gegenüber der Schwerbehindertenvetretung gemachten Angaben zur Person und der Behinderteneigenschaft dem Datenschutz und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt aus. Sie dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Sie besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-,Versetzungs-und Abordnungsschutz, wie ein Mitglied des Betriebsrates. Stellvertreter besitzen während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 die gleiche persönliche Rechtsstellung. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren ! Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwer behinderter Menschen in unseren Betrieb, vertritt ihre Interessen und steht beratend und helfend zur Seite. Sie wacht insbesondere darüber, daß die zugunsten schwer behinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen, erfüllt werden. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und unterrichtet über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen. Sie hat Maßnahmen, die der beruflichen Eingliederung dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit. Sie ist nicht ein Teil des Betriebsrates, sondern eine eigene Institution, deren Grundlage das Schwerbehindertengesetz ist. Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet mit dem Betriebsrat eng zusammen und hat das Recht, an deren Sitzungen teilzunehmen. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der schwer behinderten Menschen in der Betriebsstelle durchzuführen. Beauftragter des Arbeitgebers Der Arbeitgeber bestellt einen Beauftragten, der ihn in Angelegenheiten gegenüber der Schwerbehindertenvertretung verantwortlich vertritt. Der Beauftragte achtet vor allem darauf, das dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden. Er ist Partner der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebsrates und der Hauptfürsorgestellen. Gemeinsam mit ihnen kümmert er sich um die Einstellung und behindertengerechte Beschäftigung sowie die Einhaltung des Schwerbehindertengesetzes. Zum Beauftragten wurde Herr Rudolf Hansen, Bilanzbuchhalter, Hauptgebäude, Am Kurpark 1, 54470 Bernkastel-Kues, Tel. 06531 505-12 bestellt. Zusammenarbeit Arbeitgeber, Beauftragter, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb eng zusammen. Vertrauensperson und Beauftragter des Arbeitgebers sind Verbindungspersonen zur Bundesagentur für Arbeit und zu dem Integrationsamt.
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